Abmeldung vom GSG

Eine Abmeldung ist problemlos möglich

  • zum Ende eines Schuljahres
  • während des laufenden Schuljahres beim Wechsel an ein anderes Gymnasium z.B. wegen Umzug

Die Abmeldung erfolgt formlos durch die Eltern (bitte Datum des Abgangs und neue Schule angeben) bzw. bei Volljährigkeit durch den Schüler.

Abmeldungen bei Wechsel innerhalb eines Schuljahres an eine andere Schulform (z.B. an eine GemS oder eine IGS) müssen durch die Eltern gesondert beantragt werden und sind genehmigungspflichtig. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall durch den Klassenlehrer beraten, der sie über das weitere Verfahren informiert.  

Zur Abmeldung erhält der betreffende Schüler einen Laufzettel, der vollständig für eine ordnungsgemäße Abmeldung abgearbeitet werden muss. Die schulischen Unterlagen werden dann an die neue Schule durch unser Sekretariat verschickt.